Das Ziel vor Augen planen wir mit dir deinen Weg zum Führerschein.
Melde dich zunächst innerhalb unserer Bürozeiten an. Wir beraten dich umfassend hinsichtlich deiner Möglichkeiten.
Du startest direkt mit deinen Theoriestunden und es folgt die Praxisausbildung. Der Ablauf und Umfang orientieren sich an der Fahrschülerausbildungsverordnung.
Gemeinsam entscheiden wir, wann du die Prüfungsreife hast und legen den Prüfungstermin fest.
Das gilt für die PKW-Klasse B
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
Die ab dem 19.1.2013 erworbene Führerscheinklasse B umfasst auch dreirädrige Kraftfahrzeuge, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Bei Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Das gilt für die PKW-Klasse B
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) soll jungen Fahranfängern helfen, durch mehr Praxiserfahrung sicherer im Straßenverkehr zu werden.
Wichtige Punkte:
Führerschein mit 17: Nach bestandener Prüfung gibt es eine Prüfbescheinigung – gültig nur in Deutschland.
Nur mit Begleitperson: Fahren ist nur erlaubt, wenn eine eingetragene Begleitperson im Auto sitzt.
Begleitperson muss:
Mindestens 30 Jahre alt sein
Seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen
Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben
Nüchtern sein (unter 0,5 ‰ und keine Drogen)
Probezeit beginnt direkt mit Erhalt der Prüfbescheinigung.
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
Die ab dem 19.1.2013 erworbene Führerscheinklasse B umfasst auch dreirädrige Kraftfahrzeuge, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Bei Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Bereits 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann man sich zur Fahrausbildung für die Klasse B oder BE anmelden.
Das gilt für die Führerscheinklasse BE
Mit der Führerscheinklasse BE darfst du folgende Fahrzeugkombinationen fahren:
Zugfahrzeug: Ein Kraftfahrzeug der Klasse B (z. B. Pkw bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse).
Anhänger: Ein Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von über 750 kg, wobei die zGM des Anhängers 3.500 kg nicht überschreiten darf.
Die maximale zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination beträgt somit 7.000 kg (3.500 kg Zugfahrzeug + 3.500 kg Anhänger) .
17 Jahre: Im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ (BF17).
18 Jahre: Regulärer Erwerb der Klasse BE.
Beim begleiteten Fahren darf bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer eingetragenen Person gefahren werden .
Voraussetzung: Besitz der Führerscheinklasse B (kann gleichzeitig mit BE erworben werden).
Theoretische Prüfung: Nicht erforderlich
Praktische Prüfung: Erforderlich. Die Ausbildung umfasst praktische Fahrstunden, insbesondere das Fahren mit Anhänger, und schließt mit einer praktischen Prüfung ab.
Das gilt für die Erweiterung des B-Führerscheins um die Schlüsselzahl B96:
Was du mit der Führerscheinklasse B darfst:
Was dir die B96-Erweiterung bringt:
Kurz gesagt:
Mit B96 hast du mehr Freiheit, was größere Anhänger betrifft – perfekt z. B. für den Urlaub mit dem Wohnwagen!
Die B96-Erweiterung kann entweder parallel zur Ausbildung der Führerscheinklasse B oder auch nachträglich erworben werden.
Für alle, die schwerere Anhänger ziehen möchten, ohne dafür eine zusätzliche Führerscheinprüfung abzulegen, ist die B96-Erweiterung eine lohnenswerte Option.
Besonders praktisch ist sie zum Beispiel für alle, die mit dem Wohnwagen in den Urlaub starten und dabei mehr Flexibilität genießen wollen.
Das gilt für den Motorradführerschein Klasse A1:
Leichtkrafträder mit:
Hubraum bis 125 cm³
Motorleistung bis 11 kW
Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Ersterwerb) / 6 Doppelstunden (Erweiterung)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung und Sonderfahrten gemäß Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Das gilt für die Erweiterung B196:
Erlaubte Fahrzeuge:
Das gilt für den Motorradführerschein Klasse A2:
Krafträder mit:
Motorleistung bis 35 kW
Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Theorie:
Wie bei Klasse A1
Beim Aufstieg von A1 nach A2 (nach 2 Jahren Vorbesitz): keine Theorieprüfung erforderlich
Praxis:
Grundausbildung und Sonderfahrten wie bei Klasse A1
Beim Aufstieg von A1 nach A2: praktische Prüfung erforderlich; Ausbildung kann entfallen, wenn Fahrlehrer die Eignung bestätigt
Das gilt für den Motorradführerschein Klasse A:
Alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
24 Jahre (Direkteinstieg für Krafträder)
21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW)
20 Jahre (bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)
Theorie:
Praxis:
Beim Aufstieg von A2 nach A: praktische Prüfung erforderlich; Ausbildung kann entfallen, wenn Fahrlehrer die Eignung bestätigt
Das gilt für den Rollerführerschein Klasse AM bis 50ccm:
Mit der Klasse AM dürfen folgende Fahrzeuge geführt werden:
Zweirädrige Kleinkrafträder:
Höchstgeschwindigkeit: max. 45 km/h
Hubraum: max. 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
Leistung: max. 4 kW (bei Elektromotoren)
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes):
Höchstgeschwindigkeit: max. 45 km/h
Hubraum: max. 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
Leistung: max. 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z. B. Microcars):
Höchstgeschwindigkeit: max. 45 km/h
Hubraum: max. 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren)
Leistung: max. 4 kW (bei Elektromotoren)
Leermasse: max. 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen)
Diese Fahrzeuge dürfen mit der Klasse AM gefahren werden, sofern sie die genannten technischen Anforderungen erfüllen.
15 Jahre: Seit 2021 ist der Erwerb der Klasse AM bundesweit ab 3 Monaten vor dem 15 Geburtstag möglich möglich.
Hinweis: Bis zum 16. Geburtstag ist die Fahrerlaubnis nur innerhalb Deutschlands gültig.
Theoretische und praktische Prüfung erforderlich.
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden
Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt
Hinweis - Einschluss in Klasse B: Beim Erwerb der Führerscheinklasse B wird die Klasse L automatisch mit eingeschlossen.
Das gilt für den Mofaführerschein
Mofas: Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor,
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
Hubraum bis 50 cm³
Hinweis: Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen keine Prüfbescheinigung.
15 Jahre
Die theoretische Ausbildung kann bereits sechs Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf je nach Bundesland frühestens sechs Wochen bis drei Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden.
Die theoretische Prüfung darf in NRW drei Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden.
Ausbildung:
Mindestens sechs Doppelstunden theoretischer Unterricht.
2 Praktische Fahrstunden á 45 min. sind vorgeschrieben.
Prüfung:
Nur eine theoretische Prüfung erforderlich.
Das gilt für die Führerscheinklasse L
Mit der Klasse L dürfen folgende Fahrzeuge geführt werden:
Zugmaschinen:
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 40 km/h
Mit Anhänger: bbH bis 25 km/h
Einsatz ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:
bbH bis 25 km/h
Ebenfalls nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
Diese Fahrzeuge dürfen ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Die Zweckbindung entfällt nur bei vor 1999 erteilten Fahrerlaubnissen, erkennbar an den Schlüsselzahlen 174 oder 175 im Führerschein .
16 Jahre
Theoretische Prüfung:
Erforderlich
Praktische Prüfung:
Nicht erforderlich
Hinweis - Einschluss in Klasse B: Beim Erwerb der Führerscheinklasse B wird die Klasse L automatisch mit eingeschlossen.
Dann besuche uns gerne in unseren Bürozeiten oder nehme auf anderem Weg Kontakt zu uns auf. Wir beraten dich gerne zu deinem Weg zum Führerschein und beantworten deine Fragen.
Wir freuen uns auf dich!