Begleitetes Fahren mit 17

Das „Begleitete Fahren mit 17“ (auch BF17 genannt) bietet dir die Möglichkeit bereits bis zum 18. Geburtstag Fahrerfahrung mit einem Begleiter zu sammeln. Durch diese Fahrerfahrung fühlst du dich zu Beginn des Allein-Fahrens sicherer und routinierter. Mit BF 17 verursachen Fahranfänger etwa 20 Prozent weniger Unfälle.

 

Wann kann es losgehen?

Die Ausbildung darfst du bereits mit 16 ½ Jahren beginnen. Somit kannst du die maximal 12 monatige Begleitphase nutzen, um möglichst viel Fahrpraxis zu sammeln.

Begleitperson

Beim BF 17 darfst du mit einer oder mehreren Begleitperson(en) unterwegs sein. Diese müssen folgende Kriterien erfüllen und bei der Antragsstellung angegeben werden:

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben
  • weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben.

Prüfbescheinigung

Nach bestandener Prüfung erhälst du die sogenannte Prüfbescheinigung. Diese gilt zusammen mit einem Ausweis bis maximal 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
Sobald du die Prüfbescheinigung in deinen Händen hälst, beginnt auch deine Probezeit.