Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 125 ccm, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: AM
Die für unter 18 Jährige geltende Begrenzung der Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19.01.2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1.