- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
- Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich
- Eingeschlossene Klassen: A1,AM
- Mindestalter: 18 Jahre (Direkteinstieg oder Aufstieg)