AM

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) max. 45 km/h Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit. Bei elektrischer Nenndauerleistung höchstens 4 kW, bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm.
  • Krafträder Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h, Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrrad mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm Hubraum.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/H; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg
  • Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich
  • Eingeschlossene Klasse: Keine
  • Mindestalter: 16 Jahre